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Größeres Motorboot auf dem Wasser

Für größere Kleinfahrzeuge

Das Schiffsführerpatent – 20 m

Mehr Länge, mehr Möglichkeiten: das Patent für Kleinfahrzeuge bis 20 Meter auf Binnengewässern und Wasserstraßen.

bis 20 mmaximale Fahrzeuglänge
Binnen & WSBinnengewässer und Wasserstraßen
FahrgästeSonderregeln für Fahrgastschiffe

Der große Bruder

Kleinfahrzeuge bis 20 Meter führen

Mit dem Schiffsführerpatent – 20 m sind Sie dazu berechtigt, Kleinfahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 20 Metern auf Binnengewässern und Wasserstraßen zu führen. Es gilt hierbei jedoch zu beachten, dass Sie mit einem Fahrgastschiff bis zu 20 Metern lediglich Binnengewässer und keine Wasserstraßen befahren dürfen.

Variante: Seen und Flüsse

Dieses Patent ist der kleine Bruder des Schiffsführerpatents – 20 m. Dabei erlaubt Ihnen dieses Zertifikat das Führen von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, wobei die maximale Länge des Kleinfahrzeugs 20 Meter nicht überschreiten darf. Das Führen von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen ist von dieser Variante jedoch ausgenommen.

Zusatzausbildung: Wer bis zu 12 Fahrgäste befördern möchte, muss in der Regel einen zusätzlichen Prüfungsteil ablegen. Es lohnt sich, den geplanten Einsatzzweck schon vor der Anmeldung genau zu klären.
Navigation an Bord: Seekarte, Kompass und Steuerrad eines Motorboots

Wasserstraßen

Wo Sie mit dem Patent fahren dürfen

Ob Sie tatsächlich Wasserstraßen wie die Donau befahren dürfen, hängt von der gewählten Variante ab. Für die Berufsschifffahrt gelten dort besondere, teils internationale Regeln – etwa zu Schleusen, Rettungswesten und Vorrang.

Regeln auf Wasserstraßen

Welches Patent passt zu Ihnen?

Vergleichen Sie alle Bootsführerscheine nach Länge, Gewässer und Einsatzbereich in unserer Übersicht.