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Motorboot in Küstengewässern

Immer auf der sicheren Seite

Österreichisches Küstenpatent FB 1

Seit 2009 die österreichische Alternative zum Küstenpatent: international gültig und nahtlos an das Schiffsführerpatent 10 m anschließbar.

bis 10 mMotorboote in Küstengewässern
3 SeemeilenGeltungsbereich ab der Küste
keine PS-Grenzekeine Beschränkung der Motorleistung

Seit 2009

International gültig – auch für Umsteiger

Seit dem Jahr 2009 gibt es die Möglichkeit, das österreichische Küstenpatent FB 1 zu erwerben. Mit diesem international gültigen Patent dürfen Motorboote bis zu einer Länge von 10 Metern auf allen Küstengewässern in einem Bereich von drei Seemeilen gesteuert werden. Es gelten keine Einschränkungen im Bereich der Motorleistung.

Personen, die schon im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m sind, müssen lediglich die theoretische Prüfung ablegen. So lässt sich das Patent besonders unkompliziert erweitern.

Zum Vergleich: Küstenpatent Kroatien
Leuchtturm an der Küste

Für wen sich das FB 1 eignet

Das FB 1 ist ideal für alle, die bereits Erfahrung auf Binnengewässern gesammelt haben und den Schritt ans Meer machen möchten – etwa für den Chartertörn im Urlaub. Wer das Schiffsführerpatent – 10 m schon besitzt, spart sich den praktischen Prüfungsteil und legt nur die Theorie ab.

Tipp: Prüfen Sie vor der Buchung, welche Patente im gewünschten Urlaubsland anerkannt werden. Anforderungen können sich ändern – alle Angaben ohne Gewähr.

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Erfahren Sie, wie die Ausbildung abläuft, wie lange sie dauert und was der Bootsführerschein in Österreich kostet.