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Häufige Fragen zum Bootsführerschein

Häufige Fragen

Die wichtigsten Fragen zum Bootsführerschein

Kurz und klar beantwortet: Wo und wie Sie den Schein machen, wie lange es dauert, was er kostet und ab welchem Alter es losgeht.

Wie und wo kann man den Bootsführerschein machen?

Der Bootsführerschein kann bei unterschiedlichen Anbietern im In- und Ausland absolviert werden. Bestimmte Bootsführerscheine, die beispielsweise auch das Führen von Fahrzeugen auf Wasserstraßen beinhalten, können jedoch nur in bestimmten Bundesländern gemacht werden.

Offizielle österreichische Anlaufstellen sind beispielsweise der Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich (MSVÖ) sowie die zuständigen Ämter der einzelnen Landesregierungen.

Wie lange dauert es, den Bootsführerschein zu machen?

Die Erlangung eines Bootsführerscheins ist weit weniger aufwendig als oftmals angenommen. Je nach Patent und persönlichen Vorkenntnissen sind Sie schon innerhalb kürzester Zeit Besitzer eines Bootsführerscheins. Für das Schiffsführerpatent – 10 m muss beispielsweise eine praktische und eine theoretische Prüfung abgelegt werden.

Viele Schulungsinstitute bieten diesen Kurs kompakt an ein oder zwei Wochenenden an, wobei auch Onlinekurse immer beliebter werden. Im Anschluss an den Kurs findet eine behördliche Prüfung statt. Der theoretische Teil gliedert sich in einen rechtlichen sowie einen nautischen Teil. Erst danach erfolgt die Praxisfahrt mit dem Boot, die idealerweise vorab während des Kurses genauestens studiert wurde.

Wie viele Fahrstunden braucht man für den Bootsführerschein?

Im Gegensatz zum Küstenpatent sind für das Donaupatent gesetzlich keine praktischen Mindeststunden festgelegt. Schulungsanbieter bieten jedoch meist Vorbereitungskurse an, die sowohl aus Theorie als auch aus Praxis bestehen. In den Praxiseinheiten lernen die Teilnehmer das richtige An- und Ablegen sowie die Grundlagen der Bootsführung. Auch Boje-über-Bord-Manöver sowie Boot- und Motorkunde sind Teil der praktischen Ausbildung.

Individuelle Übungsstunden können auf Wunsch meist problemlos zum Ausbildungspaket gebucht werden, wobei eine zusätzliche Übungsstunde im Schnitt zwischen 45 bis 60 Euro kostet. Besonders hilfreich ist es, das Boot, mit welchem die Prüfung absolviert wird, gut zu kennen und sich prüfungsrelevante Punkte genau einzuprägen.

Ab welchem Alter kann man den Bootsführerschein machen?

Für den Erwerb des Bootsführerscheins gibt es keine einheitliche Altersgrenze, sondern individuelle Regelungen für das jeweilige Patent. So dürfen der Boat Skipper A und Boat Skipper B beispielsweise schon ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, sofern der Erziehungsberechtigte seine schriftliche Zustimmung gibt. Für Minderjährige gelten jedoch Einschränkungen wie eine PS-Obergrenze und das Verbot der kommerziellen Nutzung.

Personen, die das klassische Schiffsführerpatent – 10 m erwerben möchten, müssen wiederum das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Nachsicht vom Mindestalter vor, sofern ausreichend Fahrpraxis nachgewiesen werden kann.

Für die Prüfung selbst benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest, welches das Farbunterscheidungsvermögen nachweist, eine Kopie des Führerscheins sowie einen Reisepass oder Personalausweis, eine Kopie der Geburtsurkunde und Passfotos. Details dazu finden Sie unter Kosten & Ablauf.

Was kostet der Bootsführerschein in Österreich?

Die Preise für einen Bootsführerschein unterscheiden sich nach gewünschtem Patent, gewählter Kursart, Kursdauer und Anbieter. Kompakte Wochenendkurse oder Kurse, die überwiegend online abgehalten werden, sind meist schon für wenige Hundert Euro buchbar.

Zusätzliche Kosten entstehen durch individuelle Übungseinheiten, Lernmaterialien, die Ausstellung des ärztlichen Attests sowie durch Antragsgebühren, Prüfungstaxen, Ausstellungskosten und Zustellungskosten. Wer ein internationales Patent benötigt, muss zudem Gebühren für die Ausstellung des internationalen Zertifikats bezahlen. Alles in allem liegen die Kosten in Österreich im Schnitt zwischen 250 bis 800 Euro.

Alle Angaben dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine rechtliche Auskunft. Vorschriften, Gebühren und Zuständigkeiten können sich ändern – bitte informieren Sie sich vor der Anmeldung bei der zuständigen Stelle. Angaben ohne Gewähr.

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