Warum braucht man einen Bootsführerschein?

Ein Boot bedeutet für viele Menschen grenzenlose Freiheit und Ruhe fernab des hektischen Alltags. Dabei ist ein Boot der ideale Ort, um sich zu entspannen, den sanften Wellen zu lauschen und Körper und Seele wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Um ein Boot selbst zu steuern, benötigen Sie jedoch in den meisten Fällen einen amtlichen Bootsführerschein. Wer in Österreich beispielsweise ein Motorboot mit einer Leistung ab 6 PS führen möchte, muss zumindest über das Schiffsführerpatent – 10 m verfügen.

Dieses Zertifikat ist die Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine, wobei das Patent auch internationalisiert werden kann. Mit einem internationalen Zertifikat können Sie dann im Urlaub am Gardasee oder Lago Maggiore die Sonne auf Ihrem Boot genießen oder gemütlich entlang der Donau oder Moldau schippern. Wenn Sie in Ihrem Urlaub wiederum ein Boot chartern möchten, um die kroatischen oder italienischen Küsten zu erkunden, dann benötigen Sie das passende Küstenpatent. Dabei ist es gar nicht so schwierig und zeitaufwendig, eines dieser begehrten Zertifikate zu erhalten. Mit ein wenig Interesse für die Nautik und mit einer Brise Abenteuerlust können auch Sie innerhalb kurzer Zeit der Kapitän Ihres eigenen Boots sein.

Welche unterschiedlichen Bootsführerscheine gibt es?

In Österreich gibt es eine Reihe unterschiedlicher Bootsführerscheine, wobei diese auf Wunsch auch internationalisiert werden können. Motorboote selbst sind in Österreich dabei generell zulassungspflichtig und auch führerscheinpflichtig. Eine Ausnahme bilden Boote mit einem Elektromotor, sofern dessen Leistung weniger als 4,4 kW beträgt. Zudem benötigen Sie keine Zulassung und auch keinen Bootsführerschein für Ruder- oder Segelboote. Da Österreich über keinen Zugang zum Meer verfügt, gibt es viele verschiedene Binnenpatente, wie beispielsweise das Kapitänspatent oder das Schiffsführerpatent. Diese Patente unterliegen unterschiedlichen Vorschriften und Anforderungen, wobei es auch eine Vielzahl an Zusatzausbildungen gibt. So müssen all jene, die bis zu 12 Fahrgäste befördern möchten, beispielsweise einen zusätzlichen Prüfungsteil ablegen. Um Ihnen die Suche nach dem passenden Patent ein wenig zu erleichtern, haben wir die wichtigsten Patente für Sie nachstehend kurz zusammengefasst.

Boot

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Bootsführerschein

Schiffsführerpatent

Das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Das Schiffsführerpatent – 10 m ist der klassische staatliche Bootsführerschein, der es Ihnen erlaubt, Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Länge von bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen oder auf Binnengewässern zu führen. Das Patent ist umgangssprachlich auch als Donaupatent bekannt, wobei der amtliche Schein erst nach Ausstellung eines internationalen Zertifikats für internationale Seen, Flüsse und Wasserstraßen gültig ist. Als Inhaber des Schiffsführerpatents unterliegen Sie keinerlei Einschränkungen bezüglich der Motorleistung des gefahrenen Kleinfahrzeugs. Das Zertifikat ist zudem unbefristet gültig. Das Donaupatent ist für viele Bootsliebhaber der erste Schritt in die Welt der Nautik. Dabei dient das Patent als Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine. So kann das Küstenpatent beispielsweise nahtlos an das Schiffsführerpatent – 10 m angeschlossen werden.

Schiffsführerpatent

Das Schiffsführerpatent – 10 m – Seen und Flüsse

Das Schiffsführerpatent – 10 m für Seen und Flüsse berechtigt Sie dazu, ein Kleinfahrzeug, mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Binnengewässern selbstständig zu führen. Im Gegensatz zum klassischen Donaupatent dürfen Sie mit diesem Patent jedoch keine Wasserstraßen benutzen.

Schiffsführerpatent

Das Schiffsführerpatent – 20 m

Mit dem Schiffsführerpatent – 20 m sind Sie dazu berechtigt, Kleinfahrzeuge bis zu einer maximalen Länge von 20 Metern auf Binnengewässern und Wasserstraßen zu führen. Es gilt hierbei jedoch zu beachten, dass Sie mit einem Fahrgastschiff bis zu 20 Metern lediglich Binnengewässer und keine Wasserstraßen befahren dürfen.

Schiffsführerpatent

Das Schiffsführerpatent – 20 m – Seen und Flüsse

Dieses Patent ist der kleine Bruder des Schiffsführerpatents – 20 m. Dabei erlaubt Ihnen dieses Zertifikat das Führen von Kleinfahrzeugen auf Binnengewässern, wobei die maximale Länge des Kleinfahrzeugs 20 Meter nicht überschreiten darf. Das Führen von Kleinfahrzeugen auf Wasserstraßen ist von diesem Patent jedoch ausgenommen.

Das Küstenpatent

Das Führen eines Motorbootes will gelernt sein

Der Sammelbegriff Küstenpatent wird für Bootsführerscheine in Kroatien benutzt. Dabei stehen Interessenten unterschiedliche Führerscheine zur Verfügung, die zum Führen von Booten entlang der Küste berechtigen. Die gebräuchlichsten Bootsführerscheine sind hierbei:

  • Der Boat Skipper A, der zum Führen von Kleinfahrzeugen mit einer Motorisierung von 8 kW und einer maximalen Länge von 7 Metern berechtigt. Das Patent kann frühestens ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden.
  • Der Boat Skipper B, mit welchem Sie Motorboote, Segelyachten, Segelboote und Jetfahrzeuge führen dürfen. Die maximale Länge der Fahrzeuge ist hierbei auf 30 Bruttoregistertonnen beschränkt. Der Führerschein kann für den Privatgebrauch ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden. Möchten Sie das Patent kommerziell nutzen, so müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Der Boat Skipper C erlaubt es Ihnen, Fahrzeuge bis zu 30 BRZ zu führen, wobei Sie keiner Einschränkung bezüglich der Motorleistung unterliegen. Die Erlaubnis wird jedoch für maximal fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf der Gültigkeitsperiode ist eine erneute ärztliche Untersuchung notwendig.
  • Mit dem Yachtmaster A dürfen Sie Segelschiffe bis zu 100 BRZ und Motorboote bis zu 200 BRZ sowohl privat als auch kommerziell nutzen. Die Genehmigung ist wiederum auf fünf Jahre beschränkt, wobei Sie, wie auch beim Boat Skipper C, ein ärztliches Attest benötigen.

Die Prüfungsvorbereitung für diese Kurse findet bei vielen Anbietern in Österreich statt. Die Prüfung selbst muss jedoch in Kroatien absolviert werden. Mit dem Patent dürfen Sie dann nicht nur an der Küste Kroatiens, sondern auch in Italien, Spanien, Griechenland sowie Deutschland, Slowenien, Frankreich und Südafrika ein Boot führen.

Alternative: Österreichisches Küstenpatent FB 1

Immer auf der sicheren Seite sein

Seit dem Jahr 2009 gibt es die Möglichkeit, das österreichische Küstenpatent FB 1 zu erwerben. Mit diesem international gültigen Patent dürfen Motorboote bis zu einer Länge von 10 Metern auf allen Küstengewässern in einem Bereich von drei Seemeilen gesteuert werden. Es gelten keine Einschränkungen im Bereich der Motorleistung. Personen, die schon im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m sind, müssen lediglich die theoretische Prüfung ablegen.


Bootsfahren auf Wasserstraßen

Wasserstraßen werden auch von der Berufsschifffahrt genutzt, wodurch mitunter gesonderte, internationale Regeln gelten. So darf die Donau in Österreich beispielsweise in ihrer gesamten Länge das ganze Jahr über mit Motorbooten befahren werden. Zudem ist es Führern von Motorbooten auch erlaubt, die Schleusen an der Donau kostenlos zu nutzen. Für Sportboote gelten jedoch gesonderte Schleusungszeiten, wobei alle Personen an Deck während des Vorgangs eine Rettungsweste tragen müssen. Möchte man außerhalb dieser Zeiten eine Donauschleuse benutzen, dann ist das nur möglich, wenn das Boot gemeinsam mit der Großschifffahrt geschleust wird. Die Berufsschifffahrt hat hierbei immer Vorrang gegenüber privaten Fahrzeugen.

Boot auf Fluss

FAQ's

  • Der Bootsführerschein kann bei unterschiedlichen Anbietern im In- und Ausland absolviert werden. Bestimmte Bootsführerscheine, die beispielsweise auch das Führen von Fahrzeugen auf Wasserstraßen beinhalten, können jedoch nur in bestimmten Bundesländern gemacht werden. Offizielle österreichische Anlaufstellen sind beispielsweise der Motorbootsport und Seefahrts Verband Österreich (MSVÖ) sowie die zuständigen Ämter der einzelnen Landesregierungen.

  • Die Erlangung eines Bootsführerscheins ist weit weniger aufwendig als oftmals angenommen. Je nach Patent und persönlichen Vorkenntnissen sind Sie so schon innerhalb kürzester Zeit Besitzer eines Bootsführerscheins. Für das Schiffsführerpatent – 10 m muss beispielsweise eine praktische und eine theoretische Prüfung abgelegt werden. Viele Schulungsinstitute bieten diesen Kurs kompakt an ein oder zwei Wochenenden an, wobei auch Onlinekurse immer beliebter werden. Im Anschluss an den Kurs findet eine behördliche Prüfung statt. Der theoretische Teil gliedert sich hierbei in einen rechtlichen sowie einen nautischen Teil. Erst danach erfolgt die Praxisfahrt mit dem Boot, die idealerweise vorab während des Kurses genauestens studiert wurde.

  • Im Gegensatz zum Küstenpatent sind für das Donaupatent gesetzlich keine praktischen Mindeststunden festgelegt. Schulungsanbieter bieten jedoch meist Vorbereitungskurse an, die sowohl aus Theorie als auch aus Praxis bestehen. In den Praxiseinheiten lernen die Teilnehmer das richtige An- und Ablegen sowie die Grundlagen der Bootsführung. Auch Boje-über-Bord-Manöver sowie Boot- und Motorkunde sind Teil der praktischen Ausbildung. Individuelle Übungsstunden können auf Wunsch meist problemlos zum Ausbildungspaket gebucht werden, wobei eine zusätzliche Übungsstunde im Schnitt zwischen 45 bis 60 Euro kostet. Besonders hilfreich ist es dabei, das Boot, mit welchem die Prüfung absolviert wird, gut zu kennen und sich prüfungsrelevante Punkte genau einzuprägen.

  • Für den Erwerb des Bootsführerscheins gibt es keine einheitliche Altersgrenze, sondern individuelle Regelungen für das jeweilige Patent. So dürfen der Boat Skipper A und Boat Skipper B beispielsweise schon ab dem vollendeten 16. Lebensjahr erworben werden, sofern der Erziehungsberechtigte seine schriftliche Zustimmung gibt. Für Minderjährige gelten hierbei jedoch Einschränkungen wie beispielsweise eine PS-Obergrenze und das Verbot der kommerziellen Nutzung. Personen, die das klassische Schiffsführerpatent – 10 m erwerben möchten, müssen wiederum das 18. Lebensjahr vollendet haben. Der Gesetzgeber sieht hierbei jedoch eine Nachsicht vom Mindestalter vor, sofern ausreichend Fahrpraxis nachgewiesen werden kann. Für die Prüfung selbst benötigen Sie in der Regel ein ärztliches Attest, welches das Farbunterscheidungsvermögen nachweist, eine Kopie des Führerscheins sowie einen Reisepass oder Personalausweis, eine Kopie der Geburtsurkunde und Passfotos. Bei Personen, die über einen Führerschein oder Pilotenschein verfügen, wird der Nachweis des Farbunterscheidungsvermögens durch diese Ausweise belegt. Zusätzlich belegt der Führerschein oder der Pilotenschein auch die notwendige körperliche und geistige Eignung. Ist kein Führerschein vorhanden, müssen diese Nachweise, inklusive des Nachweises der Belegung eines 6-stündigen Erste-Hilfe-Kurses, gesondert erbracht werden, wobei für bestimmte Patente auch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt wird.

  • Die Preise für einen Bootsführerschein unterscheiden sich nach gewünschtem Patent, gewählter Kursart, Kursdauer und Anbieter. Kompakte Wochenendkurse oder Kurse, die überwiegend online abgehalten werden, sind meist schon für wenige Hundert Euro buchbar. Zusätzliche Kosten entstehen durch individuelle Übungseinheiten, Lernmaterialien, die Ausstellung des ärztlichen Attests sowie den Antragsgebühren, Prüfungstaxen, Ausstellungskosten und Zustellungskosten. All jene, die ein internationales Patent benötigen, müssen zudem Gebühren für die Ausstellung des internationalen Zertifikats bezahlen. Alles in allem liegen die Kosten für einen Bootsführerschein in Österreich im Schnitt zwischen 250 bis 800 Euro. Die Prüfungen für die Schiffsführerpatente werden in Österreich von der jeweiligen Landesregierung durchgeführt, wobei Patente für Wasserstraßen nur in Wien, Oberösterreich und Niederösterreich absolviert werden können.