Binnengewässer & Wasserstraßen
Der klassische staatliche Bootsführerschein für Kleinfahrzeuge bis 10 Meter – umgangssprachlich auch Donaupatent genannt.
Donaupatent
Das Schiffsführerpatent – 10 m ist der klassische staatliche Bootsführerschein, der es Ihnen erlaubt, Kleinfahrzeuge mit einer maximalen Länge von bis zu 10 Metern auf Wasserstraßen oder auf Binnengewässern zu führen. Das Patent ist umgangssprachlich auch als Donaupatent bekannt, wobei der amtliche Schein erst nach Ausstellung eines internationalen Zertifikats für internationale Seen, Flüsse und Wasserstraßen gültig ist.
Als Inhaber des Schiffsführerpatents unterliegen Sie keinerlei Einschränkungen bezüglich der Motorleistung des gefahrenen Kleinfahrzeugs. Das Zertifikat ist zudem unbefristet gültig.
Das Donaupatent ist für viele Bootsliebhaber der erste Schritt in die Welt der Nautik. Dabei dient das Patent als Grundlage für viele weitere Bootsführerscheine. So kann das Küstenpatent FB 1 beispielsweise nahtlos an das Schiffsführerpatent – 10 m angeschlossen werden: Wer bereits im Besitz des Schiffsführerpatents – 10 m ist, muss dafür lediglich die theoretische Prüfung ablegen.
Das Schiffsführerpatent – 10 m für Seen und Flüsse berechtigt Sie dazu, ein Kleinfahrzeug mit einer Länge bis zu 10 Metern auf Binnengewässern selbstständig zu führen. Im Gegensatz zum klassischen Donaupatent dürfen Sie mit dieser Variante jedoch keine Wasserstraßen benutzen.
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